Der Abschied eines nahen Angehörigen oder lieben Menschen ist oft erst einmal ein Schock. Doch müssen trotz der Trauer über den Verlust und das Dahinscheiden des Verstorbenen von den Angehörigen zeitnah eine Menge Entscheidungen getroffen werden. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Wünsche über seine Bestattung geäußert? Welche Aufwendungen und Kosten kommen jetzt auf die Hinterbliebenen zu? Ist vom Verstorbenen dahingehend Vorsorge getroffen worden? Es ist eine Vielzahl an Fragen, welche einer Beantwortung bedürfen.
Vielfältige Möglichkeiten stehen bei Bestattungen zur Auswahl. Feuerbestattungen, in welchen die Asche des Verstorbenen in einer Urne die letzte Ruhe findet, sind mittlerweile genauso gefragt wie klassische Erdbestattungen im Sarg. Großes Interesse finden vermehrt Naturbestattungen und es werden sogar Weltraumbestattungen oder die Form einer Diamantbestattung in Erwägung gezogen. In allen Fällen jedoch müssen Bestattungen innerhalb von zehn Tagen nach der Feststellung des Todes durchgeführt werden. Grundsätzlich darf kein Verstorbener früher als 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes bestattet werden. Dadurch wird die Möglichkeit eines Scheintodes ausgeschlossen. Zudem könnten – bei Bedarf – noch Spurensicherungen und Obduktionen durchgeführt werden.
Erfahrene Bestattungsunternehmen werden bei Bestattungen organisatorisch und hilfreich zur Seite stehen. Bei Urnenbeisetzungen kann zwischen verschiedenen Ruheplätzen gewählt werden. Entweder ober- oder unterirdisch, die Urnenstelle, das Kolumbarium oder das Urnengrab. Ausschlaggebend sind immer die Wünsche des Verstorbenen und der Hinterbliebenen. Auf Wunsch wird hier die Pflege vollständig vom Friedhofspersonal übernommen.
Bei Bestattungen von Verstorbenen im Sarg wird von zum Beispiel der Bennet P. Leverenz Bestattungen & Vorsorge GmbH in der Regel auf das Rasengrab oder das vorhandene Gemeinschaftsgrab zurückgegriffen. Die Möglichkeit einer eigenen Wahl besteht natürlich ebenfalls. Dort muss jedoch mit Mehrkosten gerechnet werden. Zu berücksichtigen sind auf vielen Friedhöfen auch Vorschriften zur Grabbepflanzung sowie Gestaltungsregeln für das Grab.
Urnenbestattungen sind gegenüber Erdbestattungen sehr viel kostengünstiger, da die Friedhofsgebühren geringer ausfallen. Ein Bestattungskostenrechner bzw. ein erfahrener Bestatter werden ausreichend Auskunft darüber geben können. Beerdigungen und Bestattungsfeierlichkeiten werden in der Regel von einem beauftragten Bestattungsunternehmen übernommen. Dieses organisiert das Restaurant, Café oder die Gaststätte für das anschließende Beisammensein, den Leichenschmaus und Kondolenzbesuche. Somit wird der Verstorbene noch einmal würdig verabschiedet.
Bei großer emotionaler Belastung wird von den Angehörigen häufig übereilt eine Entscheidung zugunsten eines Bestattungsunternehmens getroffen. Trotzdem sollte ein kühler Kopf bewahrt werden, um unnötige Mehrkosten durch zu schnelle Einwilligungen zu vermeiden. Eine Checkliste über Bestattungsunternehmen aus dem Internet herunterzuladen, ist in diesem Fall eine vorsorgliche Maßnahme. In der Ruhe können zusätzlich auftretende Fragen zum Thema Bestattung und Todesfall abgeklärt und entsprechende Antworten gefunden werden. Sie gibt auch Auskünfte darüber, welche Dokumente und Unterlagen beizubringen sind und darüber hinaus Informationen über anstehende Kündigungen von Verträgen oder Wohnung incl. Wohnungsauflösung, welche der Verstorbene hinterlassen hat.
Ein gut geführtes Bestattungsunternehmen wird den Hinterbliebenen mit taktvollem Feingefühl und pietätvoll hilfreich zur Seite stehen.