Das Begraben der Toten in Form der Beisetzung der Leichname in Särgen oder der Asche kremierter Körper in Urnen geht bis in die ältesten Epochen der menschlichen Kulturgeschichte zurück. Anfangs war das Bestattungswesen noch Aufgabe der Sippe oder des Stammes, bevor es dann von caritativen oder religiösen Gemeinschaften und später dann von spezialisierten Unternehmen praktiziert worden ist. In der Antike waren Feuerbestattungen der Regelfall. Mit der Verbreitung des Christentums änderte sich dies. Der Glaube an eine leibliche Auferstehung lies nunmehr nur noch eine Erdbestattung zu. Die Kirche erlaubte bis in die jüngste Zeit hinein nur Erdbestattungen auf Friedhöfen oder Kirchengrundstücken. Diese befanden sich bis zum 16.Jahrhundert meist innerhalb der Stadtmauern. Nach dem 16. Jahrhundert begann man allmählich, Friedhöfe außerhalb der Stadtmauern anzulegen.
Nach der Reformation unterschied man dann zwischen einem römisch-katholischen Ritus der Bestattung und einem protestantischem. Bis zum Ende des 17.Jahrhunderts waren Einzelgräber dem Adel vorbehalten, die einfachen Leute wurden in Massengräbern verscharrt. Mitte des 19.Jahrhunderts entstanden die ersten privaten Bestattungsunternehmen, die mit Aufbewahrungsgegenständen und Trauerwaren ihr Geld verdienten. Mittlerweile erlaubte auch die Kirche Feuerbestattungen, für orthodoxe Juden und Muslime ist das immer noch etwas, was sich nur schwer mit ihrem Glauben vereinbaren lässt. Normierten früher Kirche und Staat das Aussehen der Gräber, so ist nun fast alles erlaubt was gefällt. Der Individualismus hat auch die Friedhöfe erobert. Friedhöfe sind naturorientierte Parkanlagen nach dem Vorbild englischer Landschaftsgärten. Sie sind natürlich in erster Linie Ruhestätten der Verstorbenen, aber sie sind auch Oasen für Meditation und Spiritualität. Heute gehören zu den im Bestattungswesen tätigen Unternehmen wie zum Beispiel Städtisches Bestattungswesen Meißen GmbH Krematorium sowie Krematorien, Friedhöfe und Bestattungsinstitute. Das Bestattungswesen umfasst Tätigkeiten wie die Einäscherung der Leichname, die Vorbereitung und Durchführung von Begräbniszeremonien und den Verkauf oder die Vermietung von Gräbern. Das Bestattungs-und Friedhofswesen ist im ständigen Wandel. Es werden permanent Vorschriften geändert oder es kommen neue hinzu. Es gibt unzählige Ausnahme- und Sonderregelungen. Dabei geht es um Fälle wie die Beisetzung Verstorbener einer seltenen Religion oder um die Zeremonie für mittellose Personen. Auch der Abstand zwischen Friedhof und Wohngebiet muss gesetzlich geregelt sein. Für die Ausbildung zum Bestatter ist ein mittlerer Schulabschluss die Voraussetzung. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Sensibilität, wenn es zum Kontakt mit trauernden Angehörigen kommt. Es ist auch psychische Stabilität gefragt, wenn es zum Kontakt mit Verstorbenen kommt – sowie natürlich auch Kommunikationsbereitschaft gegenüber den Hinterbliebenen. Bewerber sollten auch die Bereitschaft mitbringen, sich auf Kundenwünsche dezidiert einzulassen. Der Beruf des Bestatters kann somit äusserst abwechslungsreich sein. Von Bürotätigkeiten und der Organisation aller Dinge um die Bestattung herum über die liebevolle Pflege der Gräber bis zur Einbalsamierung Verstorbener reicht das Arbeitsspektrum.