Der Begriff "Bestattungswesen" umfasst alle Sachverhalte, die im Rahmen von Beisetzungen und Bestattungen Verstorbener anfallen. Es umfasst sowohl rechtliche, kulturelle, demografische wie organisatorische Fragen und Aspekte. Die rechtliche Grundlage des Bestattungswesens wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Doch es gibt auch Gemeinsamkeiten. So gilt unter anderem, dass eine Leiche in einem geschlossenen Gefäß beizusetzen ist. Ist es der Wunsch des Verstorbenen, in einer Grabstätte beigesetzt zu werden, so ist der Leichnam in einem Grab zu legen. Möchte der Verstorbene hingegen lieber eingeäschert werden, so ist die Asche in einer verschlossenen Urne aufzubewahren. Selbst beim Alter der Verstorbenen greifen die Gesetzte des jeweiligen Bundeslandes. So entscheiden bei Minderjährigen unter 16 Jahren, wie auch bei Personen, die als geschäftsunfähig eingestuft werden, der Vormund.
Hat der Verstorbene selbst seinen Willen bezüglich seiner bevorzugten Bestattung nicht schriftlich hinterlegt, so entscheiden die Verwandten und Hinterbliebenen. Hoffentlich im Einvernehmen mit dem Wunsch des Verstorbenen. Bevor die Bestattung und Beisetzung als solche vorgenommen werden kann, ist eine ärztliche Toten- bzw. Leichenschau notwendig. Hier geht es vor allen Dingen darum sicherzustellen, dass der Verstorbene einer natürlichen Todesursache zum Opfer gefallen ist. Den Gemeinden ist es hingegen verantwortet worden, die Einrichtungen wie Urnensäle und Friedhöfe zu erhalten und zu pflegen. Dabei obliegt die Rechtsgrundlage den jeweils individuellen Friedhofssatzungen. Hier wird geregelt, wie die Benutzung des Friedhofes vonstattengeht und welche Benutzungsrechte an den Gräbern und Anlagen bestehen. Etwas anders sieht es hingegen bei Friedhöfen aus, die unter kirchlicher Obhut stehen. Hier entscheidet die jeweilige Kirche, ob auch die Bestattungen Andersgläubiger möglich ist. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den unterschiedlichen Bestattungsritualen der bestehenden Kulturen und ob diese Sorge auf den jeweils glaubensinternen Friedhöfen getragen werden kann. Zum Bestattungswesen (kurz BW) gehören ebenfalls Vorschriften hinsichtlich der Beförderung von Verstorbenen sowie diverse Straf- und Ordnungswiedrigkeitsvorschriften zur unbefugten Verwendung von Leichen. Auch wird geregelt, inwieweit frühzeitige Bestattungen und auch Beisetzungen an eigentlich nicht zugelassenen Stellen möglich ist. Grundsätzlich wird über das BW auch festgelegt, dass die Bestattungsplätze von der Grundsteuer befreit sind.
Das BW ist im Bestattungsgesetz geregelt, das das Bestattungsrecht der einzelnen Bundesländer umfasst. Es tangiert Themen wie Bestattungspflicht, Friedhofspflicht, Ruhezeit, Bestattungsfrist, Totenschein, Leichenschau und die zulässigen Bestattungsarten. Das Bestattungsrecht ist sehr umfangreich und umfasst ebenfalls Definitionen zu Tot- und Fehlgeburten, ebenso die Beförderung und Einsargung von Leichen. Ebenfalls wird über das Bestattungswesen der Unterschied zwischen der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht geregelt. Denn was als bestattungspflichtig gilt, ist nicht zwingend auch kostenplfichtig. In der Bestattungspflicht wird geregelt, wer die Sorgfaltspflicht für die Bestattung zu tragen hat. In der Kostentragungspflicht hingegen ist per Gesetz geregelt, wer die Kosten der Beisetzung übernimmt. Diese ist übrigens im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Hier steht, dass der Erbe des Erblassers die Kosten für die Bestattung zu übernehmen hat. Eine Befreiung der Kostenübernahme ist unter bestimmten Umständen jedoch möglich. Auch das wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Eine solche Ausnahme besteht dann, wenn der Erbe die Kosten selbst nicht übernehmen kann und der Vermögenswert des Verstorbenen aus seinem Nachlass die Kosten auch nicht auffangen kann.